Die Auftragnehmerin bleibt Urheberin sämtlicher Aufnahmen (§§ 7, 72 UrhG). Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke, einschließlich der Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.
Eine kommerzielle Nutzung, die Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken sowie der Weiterverkauf bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Eine Bearbeitung der Aufnahmen – insbesondere nachträgliche Filter, Zuschnitte, die den Bildcharakter verändern, oder KI-Bearbeitung – ist ohne Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet. Eine Namensnennung („@eventstorys“) bei Veröffentlichungen ist erwünscht, aber nicht Pflicht.
Die Auftragnehmerin darf die Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung (Website, Portfolio, Social Media, Wettbewerbe) verwenden, sofern der Kunde dem zugestimmt hat. Diese Zustimmung ist freiwillig, wird gesondert eingeholt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf hat keinen Einfluss auf den Preis.